Die Landkreise Amberg-Sulzbach, Schwandorf und die kreisfreie Stadt Amberg gestalteten gemäß Art. 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (ILSG) vom 25. Juli 2002 (GVBI S. 318) den Rettungszweckverband Amberg zu einem Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung um. Der Rettungszweckverband erließ mit Zustimmung seiner Verbandsmitglieder und der Genehmigung der Regierung der Oberpfalz eine entsprechend angepasste Verbandssatzung.
Name und Sitz
Der Zweckverband führt den Namen „Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Amberg“. Der Zweckverband hat seinen Sitz in Amberg.
Verbandsmitglieder
Verbandsmitglieder sind die Landkreise Amberg-Sulzbach, Schwandorf und die Stadt Amberg. Der räumliche Wirkungsbereich des Zweckverbandes umfasst das Gebiet seiner Mitglieder.
Aufgaben
Der Zweckverband hat die Aufgabe,
- den Rettungsdienst entsprechend den Bestimmungen des BayRDG und den zu seiner Ausführung erlassenen Vorschriften wahrzunehmen
- eine Integrierte Leitstelle (ILS) zu errichten
- ab dem Zeitpunkt der Funktionstüchtigkeit des Integrierten Leitstelle die Alarmierung der Feuerwehr zu übernehmen und die Integrierte Leitstelle mit den in Art. 1 Satz 2, Art. 2 ILSG genannten Aufgaben zu betreiben sowie die für Notrufabfrage, Alarmierung und Kommunikation notwendige fern-meldetechnische Infrastruktur im Verbandsgebiet bereitzustellen und zu unterhalten.
Der Zweckverband erfüllt seine Aufgaben ohne Gewinnabsicht. Er dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Steuerrechts.